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Ferienhaus-am-Bolsenasee.com di Carolin Kugler
Via Nuova 3 
I - 01023 Bolsena (VT)

P.IVA (USt-Nr.): IT02137430563


Ihr Ansprechpartner:

Frau Carolin Kugler
E-Mail: carolin@ferienhaus-am-bolsenasee.com
Mobil: 0039 - 392 11 14 136
Wir sprechen deutsch, englisch und italienisch.

 

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News

Aktuelles

Aktuelle Reiseinformationen

Liebe Gäste, endlich ist es soweit: Man kann wieder Reisen!
Aktuelle Reiseinformationen
 


Liebe Gäste,

endlich ist es soweit: Man kann wieder Reisen!

Was Ihr bei Anreise beachten müsst?

Wie Ihr sicherlich in den Medien bereits gehört habt, sind nun europaweit Regelungen geschaffen worden, welche das sichere Reisen wieder ermöglichen.

Auf der Seite https://reopen.europa.eu/de/ findet Ihr immer aktuelle Reiseinformationen. So könnt Ihr Euer Startland, das Durchreiseland und das Zielland eingeben und es wird Euch immer aktuell angezeigt, welche Regelungen Ihr beachten müsst.


Zudem können wir mit weiteren Lockerung in den nächsten Wochen rechnen. (z.B. ist  das Ausgangsverbot in Italien bereits aufgehoben und ab 28.06.21 besteht keine Maskenpflicht im Außenbereich mehr)

Unter diesem Link könnte Ihr alle erforderlichen Dokumente und Schritte für die Einreise abfragen, in dem Ihr einen kurzen Fragebogen ausfüllt:
https://infocovid.viaggiaresicuri.it/index_en.html


Ab 24.05.2021 gültig: Das EUROPÄISCHE DIGITALE PASSAGIER-LOKALISIERUNGS-FORMULAR (dPLF)

https://app.euplf.eu/#/

Hier können Sie Ihre Einreise registrieren.

Ab dem 6. August gilt der GreenPass in Italien und Europaweit. Dieser wird für den Zugang zu den folgenden Aktivitäten benötigt:

  • Restaurant-Besuche bei einem Aufenthalt im Innenbereich - der GreenPass wird nicht benötigt, wenn im Außenbereich des Restaurants gegessen wird.
  • öffentliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Wettbewerbe;
  • Museen, andere Einrichtungen und Orte der Kultur und Ausstellungen;
  • Hallenbäder, Sporthallen, Mannschaftssportarten, Wellness-Zentren, Indoor-Aktivitäten;
  • Messen, Tagungen und Kongresse;
  • Themen- und Vergnügungsparks;
  • Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren, die sich auf Indoor-Aktivitäten beschränken, ausgenommen Bildungszentren für Kinder, einschließlich Sommerzentren, und die damit verbundenen gastronomischen Aktivitäten;
  • Glücksspiele, Wetten, Bingo und Kasino;

Der GreenPass wird ausgestellt

  • 14 Tage nach der 1. Impfung
  • nach einem negativen COVID-Schnell-Test gültig 48 Std.
  • nach Genesung einer Covid-Erkrankung, gültig 6 Monate nach Genesung.
Der Greenpass ist dem EU-Zertificat gleichgestellt. Da es sich um eine europäische Zertifizierung handelt, wird der in Deutschland ausgestellte "Green Pass" auch in Italien anerkannt und der in Italien ausgestellte auch in Deutschland. Wer sich für den Erhalt eines "Green Pass" interessiert, wird gebeten, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in ihrer Wohngemeinde zu wenden (z.B. Apotheken und Hausärzte).

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Rückreise organisieren?


Wir bieten all unseren Gästen an, in Zusammenarbeit mit dem Labor für Corona-Test-Analysen MANZI aus Montefiascone, direkt einen Corona-Schnelltest für die Rückreise über uns mit zu buchen, falls dieser benötigt werden sollte!

Wir buchen für Euch einen Termin bei dem Labor MANZI, entweder am Morgen des Abreisetages oder (falls Ihr sehr früh abreisen möchtet) einen Tag vor Abreise. Der Test kostet gem. regionaler Verordnung 22 € pro Test und das schriftliche, für die Reise gültige Dokument, wird Euch umgehend ausgehändigt und ist 48 Std. gültig.

(Bsp Deutschland:
Rückkehrer nach Deutschland müssen sich frühestens 48 Stunden vor der Einreise bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen.)


Vorbereitung Eures Ferienobjektes:

Alle unsere Ferienobjekte werden vor jedem neuen Check-in nicht nur gereinigt, sondern mit speziellen, zertifizierten Produkten und gemäß den regionalen Verordnungen desinfiziert und mit Zertifikat gereinigt! Nach der Desinfizierung wird das Ferienobjekt verschlossen und erst durch Euch wieder geöffnet. So könnt Ihr ganz entspannt und sicher Euer Ferienobjekt beziehen.

Zudem habt Ihr in den meisten Ferienhäusern zudem die Möglichkeit eine Desinfizierung durch OZON hinzu zu buchen: Ozon ist ein alles durchdringendes Gas, das umweltfreundlich, zuverlässig und effektiv alle Keime und Viren abtötet. Es zerfällt innerhalb kurzer Zeit wieder zu Sauerstoff und ist somit geruchsneutral und belastet das Abwasser nicht. Alle im Ferienobjekt befindlichen Gegenstände (Vorhänge, Matratzen, Sofas), die selbst schwer zu reinigen wären, sind durch diese Behandlung mit geringem Aufwand desinfiziert. Wenn Ihr eine zusätzliche Desinfizierung mit Ozon wünscht, dann fragt bitte vor Anreise Kosten und Verfügbarkeit an.

Am Reiseziel angekommen:

Leider können wir dieses Jahr unsere Gäste nicht mehr so herzlich und persönlich begrüßen wie in den Vorjahren, was wir wirklich sehr bedauern. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, sind wir leider dazu angehalten alle Tätigkeiten in Bezug auf das vorgegebene „social distancing“ soweit wie möglich zu reduzieren:

So kann die Anmeldung vor Ort nur mit EINER ausgewählten Person der Familie/Reisegruppe vorgenommen werden. Diese von Euch mit der Anmeldung beauftragte Person sollte bitte alle Ausweise/Reisepässe aller Mitreisenden sowie das abgezählte Geld in bar für evtl. Zusatzkosten (wie z.B. Tourismusabgabe) bereithalten. Informationen über die vor Ort zu leistenden Zusatzkosten findet Ihr auf Eurer jeweiligen Buchungsbestätigung Seite2. Wir bitten die anderen Angehörigen der Familie / Reisegruppe während der Anmeldung im Außenbereich unter Einhaltung des Mindestabstandes zu warten. (Wenn Ihr möchtet könnt Ihr uns Kopien der Ausweise auch vorab per E-Mail zusenden.)

Solltet Ihr Fragen oder Probleme während Eures Aufenthaltes haben, so betreuen wir Euch telefonisch unter 0039 3921114136 oder Ihr könnt uns eine kurze Nachricht über WhatsApp oder SMS senden. Unsere Öffnungszeiten sind derzeit an Werktagen zwischen 9:00 - 19:00 und an Feiertagen zwischen 9:00 – 12:00 Uhr.

Euer Aufenthalt vor Ort am Bolsenasee:

Ihr könnt Euch auf einen unbeschwerten Urlaub in Bolsena freuen! Abgesehen von der Einhaltung von Abständen in Bezug auf „social distancing“, hat das Leben in Bolsena wieder an Normalität gewonnen. Alle Restaurants, Bars, und auch Strände sind wieder geöffnet.

Maskenpflicht:
Ab 28.06.2021 wird die Maskenpflicht im Freien aufgehoben.


Ausgangssperre:
Bis 07.06.2021 gilt eine Ausgangssperre zwischen 23:00 Uhr und 5:00.
Ab 07.06.2021 gilt eine Ausgangssperre zwischen 24:00 Uhr und 5:00.
Ab 14.06.2021 wird Latium zur „weißen Zone“ mit vielen Lockerungen – die Ausgangssperre wird aufgehoben
Ab 21.06.2021 wird die Ausgangsperre national aufgehoben.

Restaurants/Bars
Hier gibt es keine einschränkenden Regelungen mehr, außer dass die Tische nur so aufgestellt sind, als dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Bitte behaltet Euren Mundschutz auf, bis Ihr am Tisch Platz genommen habt.

Strände / Pool
Auch einem Besuch am Strand und dem Baden im See oder Pool steht nichts entgegen!
Auch hier bitte immer auf „social distancing“ achten:

  • Zwischen den Besuchern des Strandes / Pools und auch beim Baden, bitte immer einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten (ausgeschlossen Familienangehörige).
  • Der Abstand zwischen zwei Sonnenschirmen muss mindestens 4 Meter betragen
  • Zwischen einem Sonnenschirm und einem nicht Familienangehörigen der auf einer Sonnenliege, Liegestuhl, Handtuch sitzt, muss der Abstand von 3 Metern eingehalten werden
  • Zwischen Sonnenliegen, Liegestühlen, Handtüchern von nicht Familienangehörigen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden;
  • Gruppensport sowie Mannschaftssportarten sind verboten.
  • Im Pool sollte eine Badekappe getragen werden. Im See ist dies nicht nötig.

(Kleine persönliche Anmerkung: Da ich im deutschen TV einen Beitrag gesehen habe, dass angeblich in Italien generell beim baden Masken getragen werden müssen, möchte ich kurz anmerken, dass dies so NICHT WAHR ist. )

Einkaufen
Alle Geschäfte, Läden, Supermärkte, Obsthändler, Wochenmärkte u.ä. haben regulär geöffnet. Am Eingang der Geschäfte findet Ihr immer Desinfektionsmittel für die Hände bevor Ihr den Laden betretet. Bei viel Andrang in den Läden, kann der Einlass durch das Personal geregelt werden (z.B. darf im Supermarkt Coop nur 1 Person einkaufen gehen, wenn zu viel Andrang besteht!)

Verhaltensregeln in Strukturen mit mehreren Wohnungen

Wenn Ihr ein Ferienobjekt mit mehreren Wohnungen gebucht habt, dann achtet bitte darauf, dass

  • die Gegenstände in Eurer Wohnung NICHT mit denen einer anderen Wohnung getauscht oder ausgeliehen werden. Sollte Euch etwas an der Grundausstattung fehlen, dann wendet Euch bitte an den Eigentümer der Wohnung.
  • Verwendet nur die Liegestühle / Sonnenliegen, Sonnenschirme oder sonstige Nutzgegenstände, die zu Eurer Wohnung gehören und mit dem Namen Eurer Wohnung gekennzeichnet sind, oder folgt bitte strengstens den Anweisungen des Vermieters zur regelmäßigen Desinfektion von Liegestühlen / Sonnenliegen, Sonnenschirmen oder sonstige Nutzgegenstände vor und nach jedem Gebrauch.
  • Liegestühle, Sonnenliegen usw. müssen immer mindestens 1,5 m voneinander entfernt sein (ausgenommen Familienmitglieder).
  • Belegt bitte niemals Bereiche, die zu einer anderen Wohnung gehören.
  • Solltet Ihr eine Wohnung mit Waschmaschine zur gemeinschaftlichen Nutzung gebucht haben, kann es unter Umständen sein, dass diese nicht mehr genutzt werden kann.

Allgemeine Verhaltensregeln

Noch ein paar nützliche Tipps:

  • Kleidung und persönliche Gegenstände in öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Strand, Parkplätze, Gemeinschaftsräume/-bereiche) niemals offen und lose liegen lassen!
    Diese müssen sich IMMER in einer Tasche in Deiner Nähe befinden.
  • Haltet IMMER einen Abstand von mindestens 1,5 m zu nicht Familienangehörigen ein.
  • Trage immer eine Maske, wenn Du mit anderen Personen zusammen bist (ausgenommen Familienangehörige).
  • Das Tragen von Masken ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien verpflichtend, sofern es sich bei den anwensenden Personen nicht um Familienangehörige handelt.
    Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit Behinderungen, für die eine Verwendung der Maske nicht möglich ist, unterliegen nicht der Verpflichtung.
  • Wascht Euch oft und regelmäßig die Hände.
  • Vermeidet Umarmungen und Händedrücken
  • Berührt Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen.
  • Bedeckt Mund und Nase, wenn Ihr niest oder hustet.
  • Reinigt Oberflächen mit Desinfektionsmitteln auf Chlor- oder Alkoholbasis.
  • Achtet darauf, dass alle Regeln auch von Kindern eingehalten werden.

WICHTIG – Ausnahmen:

Eigentlich selbstverständlich, aber trotzdem sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen: Bitte tretet Eure Reise NICHT mit grippeähnlichen Krankheitssymptomen oder anderen Erkrankungen an!

Bitte beachtet, dass der Zugang zu Eurem Ferienobjekt verweigert werden muss, wenn Ihr

  • positiv auf COVID19 getestet wurdet oder einer Quarantänemaßnahme unterliegt,
  • Ihr in den letzten 14 Tagen Kontakte zu Personen hattet, die positiv auf COVID19 getestet wurden oder aus einem Risikobereich gemäß den Angaben der WHO stammen.
  • Ihr Fieber (über 37,5 Grad) oder andere Grippesymptome habt.
    Vor dem Zugang zu jeglichen Einrichtungen (Ferienhaus, Supermarkt, Museen, ecc.) kann ggf. die Körpertemperatur vor dem Eintreten mit einem Infrarotmessgerät gemessen werden.
  • Im Falle des Auftretens grippeähnlicher Symptome während Eures Aufenthaltes, informiert den Verantwortlichen der Ferienunterkunft unverzüglich und achtet darauf, dass Ihr einen angemessenen Abstand zu eventuell anwesenden Personen einhaltet ggf. Euch in Selbstquarantäne begebt.

Solltet Ihr noch Fragen haben, dann kontaktiert uns.

Wir freuen uns sehr, dass wir Euch bald wieder an diesem traumhaften, idyllischen Ort begrüßen dürfen!

Carolin Kugler


(Angaben ohne Gewähr, aufgrund der sich ständig ändernden Vorschriften - Stand Juli 2021)

 

 

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